Was es mit elektronischen Signaturen und Fernsignaturen auf sich hat
Elektronische Dokumente wie PDF-Dateien können auch elektronisch unterschrieben werden. Anstelle des Füllfederhalters kommt dabei die elektronische Signatur zum Einsatz.
Für viele ist der Füllfederhalter nur noch eine Erinnerung an die eigene Schulzeit. Notizen werden heute mit dem Smartphone angefertigt. Was liegt also näher, als auch digitale Unterschriften per Smartphone zu leisten?
Damit die digitale Unterschrift per Smartphone genauso verbindlich ist wie die handschriftliche, dafür sorgt die europäische Vertrauensdiensteverordnung (eIDAS). Die Verordnung gewährleistet auch, dass digitale Unterschriften länderübergreifend gültig sind.
Elektronische Signaturen gleichbedeutend mit der handschriftlichen Unterschrift
Die Begriffe elektronische Signatur und digitale Signatur werden im allgemeinen Sinn häufig synonym verwendet, unterscheiden sich aber. Die elektronische Signatur wird in der Regel im rechtlichen Sinne verwendet. Dagegen spricht man von digitalen Signaturen im Zusammenhang mit kryptographischen Verfahren.
Das deutsche Signaturgesetz (SigG) wird genauer. Es definiert elektronische Signaturen als „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen.“
Das deutsche Signaturgesetz besagt, dass elektronische Signaturen gleichbedeutend sind mit der handschriftlichen Unterschrift auf einem Papierdokument.
Elektronische Signaturen für rechtsverbindliche Verträge
Eine digitale Signatur oder auch digitales Signaturverfahren „versiegelt“ ein elektronisches Dokument mittels eines kryptographisch verschlüsselten digitalen Zertifikats. Dieses Zertifikat enthält beispielsweise Informationen, wer das elektronische Dokument wann unterschrieben hat. Für die Verifizierung der Unterschrift sind die im Zertifikat enthaltenen Informationen wichtige Beweismittel.
Kein Wunder also, dass elektronische Signaturen primär im E-Government Verwendung finden. Elektronische Signaturen werden auch zunehmend im E-Commerce und überall dort eingesetzt, wo rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen werden.
Blogpost lesen: Rechtsgütige Unterschriften für eine Milliarde Menschen: Wie in Indien digitale Signaturen die Unterschrift mit Tinte ablösen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein elektronisches Dokument zu signieren. Zum Signieren können spezielle Geräte wie ein Token, eine Smartcard oder eine entsprechende Software eingesetzt werden.
Eine weitere Möglichkeit bietet die sogenannte Fernsignatur (Remote Signature).
Serverseitiges Signieren per Fernsignatur
Bei der Fernsignatur wird das elektronische Dokument serverseitig signiert. Über eine Webanwendung das Dokument an den Signatur-Server übergeben. Möglich macht die benutzerfreundliche „Online-Unterschrift“ die eIDAS-Verordnung.
Die Fernsignatur hat für Endanwender viele Vorteile, denn sie benötigen keine speziellen Lesegeräte oder Signaturkarten. Der private Schlüssel wird beim Vertrauensdiensteanbieter zentral und sicher in einem Hardware Security Module (HSM) gespeichert. Eine Fernsignatur kann außerdem auch über mobile Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet, ausgelöst werden.
Alles, was Endanwender dafür tun müssen, ist sich bei einem Signaturdienst anzumelden. Dabei sollte aus Gründen der Sicherheit starke Benutzerauthentifizierung eingesetzt werden. Nach der Anmeldung wird auf dem Server dann die private Signatur des Anwenders erstellt.
So einfach funktioniert die Fernsignatur
Das Signieren eines elektronischen Dokuments per Fernsignatur und Smartphone ist ganz einfach:
- Der Anwender lädt das zu signierende Dokument beim Signaturservice hoch.
- Der Vertrauensdiensteanbieter schickt eine PIN auf das Smartphone des Anwenders.
- Der Anwender meldet sich beim Signaturservice/Vertrauensdiensteanbieter an.
- Durch Eingabe der empfangenen PIN wird die Signatur ausgelöst.
- Das hochgeladene Dokument wird signiert.
- Der Anwender kann das signierte Dokument herunterladen.
Ein weiteres Beispiel ist Nexus GO Signing. Der Cloud-Service ermöglicht das digitale Signieren von Dokumente, beispielsweise mit der schwedischen BankID.
Fernsignatur hat viele Vorteile
Fernsignaturen sind eine gute Wahl, um elektronische Dokumente komfortabel und benutzerfreundlich digital zu unterschreiben. Sie sind kostengünstig und können einfach über mobile Engeräte ausgelöst werden.
Endanwendern können mittels einer „Online-Unterschriften“ beispielsweise Versicherungen abschließen und Kreditanträge digital unterschreiben.
Unternehmen wiederum können mit „Online-Unterschriften“ sämtliche Geschäftsprozesse mit Schriftformerfordernis durchgängig digitalisieren.