Was ist die Maschinenverordnung?
Wir sind mitten in der Übergangsphase: Im Juni 2023 hat die EU ihre neue Maschinenverordnung verabschiedet. Sie baut auf der bisherigen Maschinenrichtlinie auf und geht auf technische Entwicklungen wie Vernetzung und künstliche Intelligenz ein. Einzelne Artikel der Maschinenverordnung gelten schon früher, aber der große Stichtag ist der 20. Januar 2027: An diesem Tag tritt sie vollständig in Kraft. Hersteller sowie Betreiber von Maschinen, Anlagenbauer und Händler haben bis dahin Zeit, die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung umzusetzen. Wir verraten Ihnen, was es zu beachten gilt.
Definition
Die Maschinenverordnung 2023/1230 regelt die Sicherheit von Maschinen innerhalb der EU. Sie definiert Anforderungen für den Bau und die Inbetriebnahme von Maschinenprodukten und wird die bislang geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 20. Januar 2027 vollständig ablösen.
Die Maschinenverordnung geht dabei wesentlich stärker auf IT- und Cybersicherheit ein als das bisherige Regelwerk. Darüber hinaus definiert sie den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der Europäischen Union. Erste Artikel gelten bereits, weitere folgen am 20. Juli 2024 und 20. Oktober 2026 bevor die neue Maschinenverordnung im Januar 2027 in vollem Umfang gültig wird.
Maschinenrichtlinie vs. EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Abgesehen von thematischen Schwerpunkten unterscheiden sich die bisherige Maschinenrichtlinie und die neue Maschinenverordnung in Bezug auf ihre Verbindlichkeit: Die EU-Mitgliedstaaten müssen zwar auch eine Richtlinie in nationales Recht umsetzen, haben dafür aber einen gewissen Spielraum. Im Gegensatz dazu sind Verordnungen für alle Mitgliedstaaten unmittelbar rechtlich bindend. Wer sich nicht an ihre Vorgaben hält, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Dadurch bringt die Maschinenverordnung 2023 folgende Vorteile:
- Sie verbessert die Rechtsklarheit.
- Sie reduziert den Verwaltungsaufwand.
- Sie schafft einheitliche Regeln und Standards.
Maschinenverordnung und Maschinenrichtlinie sollen also die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Produkten gewährleisten. Dafür definieren sie bestimmte Anforderungen für das Design, die Herstellung und Konformitätsbewertung. Sie unterscheiden sich aber in diversen inhaltlichen Punkten und in Bezug auf ihre rechtliche Verbindlichkeit.
Was fällt unter die Maschinenrichtlinie?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat grundsätzlich die gleiche Aufgabe und Zielsetzung wie die Maschinenverordnung 2023: Sie regelt die Anforderungen für die Konstruktion und das Inverkehrbringen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Auch die Schweiz hat ihre Regelungen größtenteils in nationales Recht umgesetzt. Die Türkei hat ebenfalls entsprechende Regelungen erlassen.
Was fällt unter die Maschinenverordnung?
Das Ziel der EU-Maschinenverordnung 2023 war also nie, die Maschinenrichtlinie ganz zu verändern. Vielmehr soll sie deren Schwächen beheben, Regeln und Standards vereinheitlichen und vor allem geht sie auf die Digitalisierungsprozesse der vergangenen Jahrzehnte ein. Denn das rasante Wachstum des Internet of Things (IoT) bringt neue Risiken für die Maschinensicherheit.
In der bisherigen Maschinenrichtlinie sind diese nicht ausreichend berücksichtigt. Die neue Maschinenverordnung beinhaltet dementsprechend Artikel zu digitalen Technologien wie selbstlernende Systeme (KI) und die Zusammenarbeit von Menschen und Robotern. Außerdem definiert sie Maßnahmen für mehr Cybersicherheit.
Was ändert sich mit der neuen EU-Maschinenverordnung?
Im Vergleich Maschinenverordnung vs. Maschinenrichtlinie bleiben das grundsätzliche Ziel und der Anwendungsbereich also weitestgehend erhalten. Ein wesentlicher Unterschied ist der Fokus auf Regelungen durch digitale Sicherheitsrisiken in der neuen Maschinenverordnung. Dazu zählen:
- Die Zusammenarbeit von Menschen und Robotern
- IoT-Geräte, also mit dem Internet verbundene Maschinen
- Auswirkungen von Software-Updates
- Autonome und fernüberwachte Maschinen im Industrial Internet of Things (IIoT)
Zudem wurden folgende Stellen und bestimmte Aspekte ergänzt oder erweitert:
- Reihenfolge der Artikel und Anhänge: Die letzten Seiten der neuen Maschinenverordnung geben einen Überblick über redaktionelle Änderungen.
- Terminologie: Klarere Begriffe und Definitionen für bessere Lesbarkeit und mehr Verständnis.
- Erweiterte Bedeutung von Sicherheitsbauteilen: Der Begriff umfasst in der Maschinenverordnung auch Software und digitale Bauteile. Die Maschinenrichtlinie konzentrierte sich noch auf Elemente wie Not-Aus-Schalter und andere Schutzeinrichtungen, um sichere Maschinen und ein geringeres Unfall- und Verletzungsrisiko zu gewährleisten.
- Konformitätsverfahren für Hochrisikomaschinen: Genauere Bewertung und Überwachung von Maschinen, die ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit ihrer Nutzer darstellen.
- Explizite Erwähnung von Nachmarktpflichten für Hersteller: Dazu zählen beispielsweise die unverzügliche Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die Benachrichtigung nationaler Behörden oder, dass Hersteller betroffene Produkte vom Markt nehmen.
- Digitalisierung: Unternehmen können ihre Konformitäts- und Einbauerklärungen sowie Betriebsanleitungen digital statt auf Papier zur Verfügung stellen. Dafür müssen diese download- und druckbar sein.
- Anpassung an „Blue Guide“: Die Inhalte der Maschinenverordnung entsprechen dem Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022.
Wann tritt die neue Maschinenverordnung in Kraft?
Folgende Termine und Fristen sind bei der EU-Maschinenverordnung 2023 von Bedeutung:
- 14. Juni 2023: Die EU verabschiedet die Maschinenverordnung.
- 29. Juni 2023: Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht die Maschinenverordnung.
- 20. Juli 2023: Die neue Maschinenverordnung tritt in Kraft, trotzdem gilt zunächst weiter die Maschinenrichtlinie.
- 20. Januar 2024: Stichtag für die Gültigkeit der Bestimmungen Art. 26-42.
- 20. Juli 2024: Stichtag für die Gültigkeit aus Art. 6 zu delegierten Rechtsakten, Artikel 47 zur Ausübung der Befugnisübertragung und Artikel 53 zum Bericht der Kommission zur Bewertung und Überprüfung.
- 20. Oktober 2026: Stichtag für die Gültigkeit von Sanktionen der Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 50, Abs. 1.
- 20. Januar 2027: Vollumfängliche Anwendung der Maschinenverordnung und Aufhebung der bisher geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Wer ist betroffen?
Die Maschinenverordnung 2023 gilt für alle Unternehmen in der EU, die bestimmte Maschinenprodukte herstellen, in Umlauf bringen oder betreiben. Dazu gehören neben Maschinen und den sogenannten unvollständigen Maschinen auch dazugehörige Produkte wie auswechselbare Sicherheitskomponenten, Mittel und Einrichtungen zur Lastaufnahme oder abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen.
Was sind die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023?
Das sind die wichtigsten Anforderungen der neuen Maschinenverordnung:
- Verpflichtende CE-Kennzeichnung: Maschinen und verbundene Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
- Anpassung von Hochrisikomaschinen: Für Hochrisikomaschinen ist teilweise eine Neubewertung im Sinne der aktualisierten Sicherheits-Anforderungen nötig.
- Neue Technologien berücksichtigen: Maschinen müssen Technologien wie künstliche Intelligenz (KI), IoT-Umgebungen und Robotik berücksichtigen und für diese konzipiert sein.
- Konformitätsbewertungsverfahren anpassen: Nachweis der Konformität von Produkten gemäß der aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
- Sicherheitskonzepte aktualisieren: Berücksichtigung neuer Risiken durch digitale Technologien über regelmäßige Updates, Sicherheitsaudits, Penetrationstests und die Einrichtung eines Incident-Response-Plans für Sicherheitsvorfälle.
- Cybersicherheit implementieren: Unternehmen müssen starke Authentifizierungs-Mechanismen sowie Verschlüsselungstechnologien für die Datensicherheit und die Kommunikation zwischen Maschinen einrichten. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, Software und Systemkomponenten ständig zu überwachen und prüfen. Getrennte Netzwerke und segmentierte Systeme sollen Ausbreitung von Cyberangriffen verhindern oder eindämmen.
- Sensibilisierung und Schulung zur Cybersicherheit für Mitarbeitende und Stakeholder.
- Digitale Dokumentation: Anpassung von Dokumentationsprozessen für die Verringerung der papierbasierten Anforderung von Dokumenten.
Wie Nexus damit helfen kann
Die neue Maschinenverordnung verlangt nach mehr Cybersicherheit über eine starke Authentifizierung und effektive Datenverschlüsselung. Genau darauf ist Nexus bereits spezialisiert. Unsere Lösungen für vertrauenswürdige Identitäten für Mitarbeitende und IoT-Anwendungen verhindern Cyberangriffe. Mit uns können Sie einzelne IoT-Geräte schützen oder Smart-IDs für eine eigene IoT-Plattform einrichten. Eine starke Authentifizierung von Personen, Geräten und Servern und Verschlüsselung bilden die Basis für eine sichere Kommunikation, nachweisliche Datenintegrität und mehr End-to-End-Sicherheit.
Zusammenfassung
Die neue Maschinenverordnung ist im Wesentlichen die notwendige Antwort der EU auf die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte. Sie baut auf der bisherigen Maschinenrichtline auf, soll aber die Sicherheit von Maschinen im digitalen Zeitalter gewährleisten. Sichere Bedingungen in der Industrie 4.0 schützen nicht nur Unternehmen vor Verlusten durch Cyberattacken und Sicherheitslücken, sie stärken auch das Vertrauen der Nutzer und Nutzerinnen in neue Technologien und Produkte. Sobald die Maschinenverordnung vollständig gilt, hat sie das Potenzial den Verwaltungsaufwand und minimierte Kosten für Hersteller zu verringern, die Rechtssicherheit zu fördern und den Markt wirksamer zu überwachen.
FAQs zur Maschinenverordnung
Ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC noch aktuell?
Bis die neue Maschinenverordnung am 20. Januar 2027 vollständige Gültigkeit erreicht, gelten die Bestimmungen der bisherigen Maschinenrichtlinie. Achten Sie aber darauf, dass einzelne Paragrafen der Maschinenverordnung 2023 schon früher gelten. Für den Betrieb einer Maschine ist das Datum entscheidend, an dem sie das erste Mal in Verkehr gebracht wird: Für Maschinen, die vor dem Stichtag im Januar 2027 im Umlauf sind, gilt noch die bisherige Maschinenrichtlinie. Maschinen, die sich zu diesem Datum noch in der Planung oder Entwicklung befinden und frühestens am Stichtag in Verkehr gebracht werden, brauchen eine Konformitätsbewertung und -erklärung nach der EU-Maschinenverordnung.
Kann ich die neue Maschinenverordnung bereits einsetzen?
Selbstverständlich können Sie die neue Maschinenverordnung schon jetzt einsetzen und umsetzen. Je früher Ihre Produktion und Produkte den neuen Bestimmungen entsprechen, desto besser.
Für welche Produkte gilt die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung gilt für Maschinen, unvollständige Maschinen und Produkte, die diese ergänzen. Dazu zählen beispielsweise auswechselbare Sicherheitskomponenten, Lastaufnahmemittel oder abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen wie Ketten, Seile und Gurte.
Wann muss die neue Maschinenverordnung eingesetzt werden?
Stichtag für die vollständige Gültigkeit der Maschinenverordnung ist der 20. Januar 2027. Einzelne Artikel sind aber bereits gültig oder gelten noch vor dem finalen Stichtag.
Was ist der Unterschied zwischen der Maschinenrichtlinie und der Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung wird die Maschinenrichtlinie künftig ablösen und ergänzt diese vor allem mit neuen Bestimmungen zur Cybersicherheit. Grundsätzlich gewähren beide Regelwerke die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Produkten und definieren bestimmte Anforderungen an deren Design, ihre Herstellung und die Konformitätsbewertung. Abgesehen davon unterschieden sich Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung in Bezug auf ihre rechtliche Verbindlichkeit und die einheitliche Gültigkeit für alle Wirtschaftsteilnehmer innerhalb der EU.