Wie versichern Sie Ihrem Gegenüber, dass man sich auf Sie verlassen kann? Richtig: Sie geben sprichwörtlich Brief und Siegel. Die Bedeutung von Unterschrift und Siegel ist unverändert. Was sich aber geändert hat, sind ihre Ausprägungen. Immer häufiger werden sie digital bzw. elektronisch gegeben.
Deshalb benötigen auch die elektronische Unterschrift und Siegel einen rechtsgültigen Rahmen. Deshalb hat die Europäische Union die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification and Signature) für die elektronische Kommunikation und elektronische Identifizierung erlassen.
Was regelt die eIDAS-Verordnung?
Mit dem Regelwerk legt die EU den Grundstein für vertrauenswürdige und sichere digitale Transaktionen zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen innerhalb Europas. Im Zentrum der Verordnung: sogenannte Vertrauensdienste (elektronischen Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste und Zertifikate).
Sie sollen die sichere Authentifizierung und den sicheren Austausch von digitalen Dokumenten (Angebote, Bestellungen, Verträge, Steuerklärung u.v.m.) zwischen Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen ermöglichen und gewährleisten.
Warum elektronische Identitäten?
Damit Bürger und Unternehmen solche digitalen Transaktionen durchführen können, benötigen sie eine elektronische Identität (eID). Die elektronische Identität ermöglicht:
- die europaweit eindeutige Identifizierung,
- den europaweiten und sicheren Austausch digitaler Informationen,
- die europaweite Inanspruchnahme öffentlicher elektronischer Dienstleistungen,
- das Hinterlegen digitaler Signaturen, auch mittels mobilem Endgerät.
Wie elektronische Identitäten durchgängig und zentral verwalten?
Eine elektronische Identität kann in vielerlei Hinsicht eingesetzt werden. Daher braucht es auch vielseitig einsetzbare Lösungen für deren Verwaltung und Bereitstellung. Im zweiten Teil unseres Blogposts erklären wir, wie sich mit der flexiblen und modularen Lösung von Nexus elektronische Identitäten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zentral verwalten lassen.